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| §1. Satzung der Tuning Nation Viersen e.V. | Der Verein/Club führt den Namen Tuning Nation Viersen e.V. mit dem Sitz in Viersen. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordung.
Zweck des Vereins/Clubs ist es Autoliebhaber die Spaß am Tuning und gemeinsamen Ausfahrten haben zusammenführen. |
| §2. | | Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. |
| §3. | | Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. |
| §4. | | Der Verein wurde in das Vereinsregister der Stadt Viersen eingetragen! |
| §5. | Mitglied des Vereins/ Clubs kann jeder werden der das 18. Lebensjahr erreicht hat und voll geschäftsfähig ist. Die Mitgliedschaft entsteht durch Eintritt in den Verein/Club. Die Beitrittserklärung ist schriftlich beizulegen; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Die Aufnahme wird wirksam nach beidseitiger Unterzeichnung des Aufnahmeformulares und der Aushändigung der Clubsatzung. Die Ablehnung ist nicht zu begründen und nicht anfechtbar! Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. |
| §6. | | Jedes Clubmitglied erhält ein Clubshirt , dass er auf jedem Treffen, Messe oder Clubveranstaltungen zu tragen hat. (Die Kosten von 15€ je Shirt sind vom Mitglied selbst tragen) Weiterhin besteht in unserem Club eine Aufkleberpflicht. Das bedeutet Ihr bekommt von uns einen weißen oder silbernen "Tuning Nation Viersen.com" - Aufkleber für eure Frontscheibe. |
| §7. | | Unser Club besitzt eine Homepage die von unserem Vorstand regelmäßig aktualisiert wird. Jedes Mitglied wird gebeten dem Vorstand Bilder seines Fahrzeuges und von sich selber auszuhändigen. Vielen Dank! Die Homepage ist alleiniges Eigentum der Tuning Nation Viersen e.V. |
| §8. | Jedes Clubmitglied verpflichtet sich einen monatlichen Clubbeitrag immer zum 01. jeden Monats per Dauerauftrag oder per Lastschrift auf unser Clubkonto zu entrichten. Bei einer Rücklastschrift muss das Mitglied die Gebühren in Höhe von 3 € selber tragen..
Der monatliche Beitrag beträgt zur Zeit:
Aktiv Mitglieder 5,00 €
Ehe/Partner in einem Haushalt 2,50 €
Arbeitslose/Studenten/Schüler 2,50 €
Ehrenmitglieder 10,00 €
Der Vorstand ist berechtigt jederzeit den Clubbeitrag zu ändern!Alle Mitglieder werden sofort darüber informiert. |
| §9. | | Der Clubaustritt muss schriftlich beim Vorstand gemeldet werden. Alle noch offenen Beiträge müssen dann beglichen sein, ansonsten ist der Club berechtigt ein Verfahren einzuleiten. Der Austritt ist nur unter einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zulässig. |
| §10. | | Werden länger als 3 Monate keine Clubbeiträge gezahlt ist der Vorstand berechtigt dem Clubmitglied nach der zweiten schriftlichen Mahnung eine fristlose Kündigung zukommen zu lassen und das Geld einklagen. |
| §11. | | Mitglieder der Tuning Nation Viersen e.V. dürfen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung des Vorstandes einem anderem Auto/Tuning Club beitreten. |
| §12. | Ausschluss der Mitglieder
Die Mitgliedschaft endet außerdem durch Ausschluss.
Der Ausschluss im wichtigen Grund zulässig.
Über den Ausschluss entscheidet der auf Antrag des Vorstandes die Mitgliederversammlung.
Der Ausschluss eines Mitgliedes wird sofort mit der Beschlusserfasssund wirksam.
Der Ausschluss soll dem Mitglied wenn es bei der Beschlusserfassung nicht anwesend ist durch den Vorstand mitgeteilt werden. |
| §13. | Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden.
1. Vorsitzender: Stefan Lückgen
2. Vorsitzender: Markus Bongartz |
| §14. | Der Vorstand wird durch den Beschluss der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren bestellt.
Er bleibt im Amt bis zur satzungsmäßigen Änderung.
Das Amt eines Vorstandsmitgliedes endet mit seinem Austritt aus dem Verein.
Ein Vorstand kann wieder gewählt werden. |
| §15. | Zusätzlich gibt es einen Kassierer/in und Kassenprüfer:
René Bongartz
Christiane Werner
Das Amt wird alle zwei Jahre neu gewählt. Der Kassierer/in kann wieder gewählt werden. |
| §16. | Es gibt einen Schriftführer/in
Jasmin Großmann
Das Amt wird alle zwei Jahre neu gewählt. Der Schriftführer/in kann wieder gewählt werden. |
| §17. | Erweiterter Vorstand:
Bestehend aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, Kassierer/in, Schriftführer/in und können drei weitere Vorstandsmitglieder die jeder Zeit ausgetauscht werden können. |
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